Wie bringen Sie Ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2024 zum Abzug ?
ZU HAUSE ARBEITEN UND DABEI STEUERN SPAREN!
Steuerlich gesehen haben Sie als Arbeitnehmer oder Selbständiger dann ein häusliches Arbeitszimmer, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
- Es handelt sich um einen abgeschlossenen Raum in oder zu einer Privatwohnung gehörend mit
- büromäßiger Ausstattung (z.B. Schreibtisch, Computer, Aktenschrank),
- der vorwiegend für gedankliche, schriftliche oder organisatorische Arbeiten genutzt wird.
- Sie nutzen den Raum zu mind. 91 % beruflich oder betrieblich.
- Es befinden sich möglichst wenige Privatgegenstände im Raum (eine einzelne Couch ist aber z.B. unschädlich).
Üben Sie die prägenden Tätigkeiten Ihres Berufs hauptsächlich im Arbeitszimmer aus?
Ja. Das Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt Ihrer beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit. Sie können alle damit zusammenhängenden Ausgaben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen.
Üben Sie mehrere Tätigkeiten nebeneinander aus, sind für die Bestimmung des Tätigkeitsmittelpunkts alle Tätigkeiten in ihrer Gesamtheit zu betrachten(keine Einzelbetrachtung der Tätigkeiten).
Nein. Sie können die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer nicht abziehen.
Gegebenenfalls können Sie für das Arbeiten von zuhause aus aber die Home-office-Pauschale ansetzen.
- Sie können entweder die Kosten für das Arbeitszimmer im Rahmen einer Jahrespauschale von 1.260.€ ohne weitere Nachweise abziehen. Besteht das Arbeitszimmer nicht das ganze Jahr über, können Sie die Pauschale monatlich‚mit 1/12 von 1.260 € berücksichtigen.
- Oder: nur wenn höhere Kosten anfallen und Sie die tatsächlichen Kosten unbeschränkt abziehen wollen, ist ein detaillierter Nachweis erforderlich. Sie können das Wahlrecht nur einheitlich für das gesamte Jahr ausüben.
* Ihre Ausgaben für reine Lager-, Ausstellungs- oder Werkstatträume sind voll abzugsfähig, auch wenn sich diese in der Privatwohnung befinden. Die Pauschale von 1.260 € gilt hier allerdings nicht.
*Haben Sie mehrere häusliche Arbeitszimmer in verschiedene Haushalten, können Sie die Pauschale von 1.260 € pro Jahr nur einmal in Anspruch nehmen.
*Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können Sie auch in Zeiten einer Nichtbeschäftigung (z.B. bei Arbeitslosigkeit, Mutterschutz oder Elternzeit) absetzen.
*Bei mehreren Nutzern eines Arbeitszimmer, das jeweils den Mittelpunkts der Tätigkeit bildet, kann jeder Nutzer die von ihm getragenen Kosten wie oben beschrieben gelten machen.